Leistungen

Ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V

Ihr Arzt hat die Möglichkeit medizinische Aufgaben, die einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern oder zu verkürzen, an Dritte zu übertragen.

Wir sind einer der wenigen Pflegedienste die überwiegend mit examinierten Krankenschwestern und Altenpflegerin arbeitet, das bringt uns in die erfreuliche Lage jede erdenklich ärztliche Verordnung qualitativ zu erfüllen, hier nur ein paar Beispiele:

 

  • Intravenöse Flüssigkeitszufuhr, z.B. bei Schluckstörungen
  • Intravenöse Ernährung, z.B. bei Schlaganfall
  • Versorgung und Umgang mit einem Port
  • Versorgung und Umgang mit Beatmungsgeräten, Tracheostoma
  • Einstellung eines Diabetesplans (Zuckerkrankheit), in Zusammenarbeit mit dem behandelden Arzt
  • Legen und Wechseln eines Dauerkatheters
  • Wundversorgung, z.B. von offenen Beinen und OP-Wunden
  • Ernährung über eine PEG (Magensonde durch die Bauchdecke)

Natürlich können wir auch :

  • die korrekte Medikamenteneinnahme kontrollieren
  • den Blutdruck messen
  • den Blutzucker messen
  • Kompressionsverbände,- strümpfe anziehen
  • Injektionen verabreichen

Leistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI

Ein paar Beispiele, aber wir wären nicht Ihr individueller Hauskrankenpflegedienst, wenn wir nicht alles mit allem kombinieren könnten. Alle unsere Leistungen bieten 24 Stunden für Sie an.

  • Große Morgentoilette (natürlich auch am Abend möglich)
  • Duschen, Baden
  • Ganzkörperwäsche am Waschbecken / Bett
  • Kleine Morgentoilette (natürlich auch am Abend möglich)
  • Teilkörperwaschung (Oberkörper o.ä. )
  • Lagern / Betten
  • Hilfe beim Aufstehen
  • Hilfe zur Mobilisation (in den Stuhl setzten o.ä.)
  • Bett richten / Bett beziehen

Essen zubereiten

  • Nahrung vorbereiten
  • Nahrung anreichen
  • Abwaschen
  • Sondenkost anhängen

Toilette

  • Begleitung zum WC
  • Wechseln der Einlagen

Hilfe beim Verlassen der Wohnung

  • Begleitung zum Arzt
  • Begleitung zu Behörden

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen

Der Leistungsumfang richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und Erfordernissen. Den genauen Umfang dieser Leistungen besprechen wir mit Ihnen und Ihren Bezugspersonen in einem persönlichen Gespräch, gerne in Ihrem vertrauten Umfeld.